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Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.
KG, Beschl. v. 16.9.2016 22 W 65/14: In der Regel ist ein Verein, der als Unterstützungskasse im Sinne des § 1b Abs. 4 BetrAVG tätig
werden soll, kein ideeller Verein und kann somit nicht in das Vereinsregister eingetragen
werden.
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