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§ 13 BGB Verbraucher
(gesetz.bgb.buch-1.abschnitt-1.titel-1)
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Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

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