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Bestimmungskauf/Spezifikationskauf
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Von einem Bestimmungskauf spricht man, wenn im Kaufvertrag die Kaufsache nur der Gattung nach bestimmt wird und der Käufer das Recht und die Pflicht zur Bestimmung von Form, Maß und ähnlichen Verhältnissen hat. Im BGB richtet sich der Bestimmungskauf nach § 433 BGB iVm § 375 HGB.

Kommt der Käufer bei einem Bestimmungskauf seiner Pflicht zur Bestimmung von Form, Maß oder ähnliche Verhältnisse nicht nach, kommt er in Annahmeverzug.

Beispiel: Gartenbauer A kauft bei Großhändler B 10 Lieferungen Zierkies je 1/2 Tonne zum Preis von 50,-/Tonne dabei ist vereinbart, dass A vor jeder Lieferung Größe und Farbe der Kiesel bestimmen kann.

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Auf diesen Artikel verweisen: Selbstspezifikation