logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Besitzkondiktion
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Besitzkondiktion wird eine auf Herausgabe des Besitzes gerichteter Bereicherunganspruch bezeichnet.

Die Besitzkondiktion ermöglicht auch die Kondiktion der gezogenen Nutzungen nach § 818 BGB. Zu klären ist dann die Frage, ob sich der Kondiktionsschuldner auf die Privilegierungen aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis berufen kann.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise