logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (2)

Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

07.12.05 info: Danke für die Korrektur.
07.12.05 Anonym: Das ist ja nun so nicht richtig. 1. Beschuldiger ist, gegen den ein Ermittlungsverfahren geführt wird. 2. Angeschuldiger ist, gegen den die öffentliche Klage(!!) erhoben ist. Der also angeklagt ist. 3. ist richtig.

Werbung: