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Berufungsurteil im Zivilprozess
(recht.zivil.formell.prozess und recht.ref.zpo1)
    

Inhalt
             1. Aufbau

Der Inhalt des Berufungsurteils weicht gemäß § 540 ZPO vom Aufbau eines erstinstanzlichen Urteils ab. An Stelle des Tatbestands und der Entscheidungsgründe treten die Angaben gemäß § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. und 2:.

1. Aufbau

  1. Rubrum
  2. Tenor
  3. die Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil mit Darstellung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen,
  4. Eine kurze Begründung für die Abänderung, Aufhebung oder Bestätigung der angefochtenen Entscheidung.

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