|
Mit Berichterstatterin wird die Richterin eines Richterkollegiums bezeichnet, die die vom Spruchkörper zu erlassende Entscheidung gutachtlich vorbereitet, einen Entscheidungsvorschlag vor dem Kollegium vorträgt und den Text der Entscheidung entwirft (Musielak, Grundkurs ZPO, Rn. 77 a.E.).
Werbung:
| |