Mit Beleihungswertermittlung wird die Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstücks bezeichnet, den die Bank der Beleihung des Grundstücks zugrundelegt. Dabei wird die Bank immer unterhalb des ermittelten Weertes bleiben um im Falle der Verwertung kein Ausfallrisiko zu haben.
Die Beleihungswertermittlung geschieht im Interesse der Bank und daher hat der Darlehensnehmer, auch wenn ihm die Ermittlung in Rechnung gestellt wurde, keinen Anspruch auf Mitteilung Herausgabe oder Einsicht in die Wertermittlung (LG Nürnberg-Fürth v. 29.4.1999 AZz. 10 O 9840/98; LG Nürnberg-Fürth WM 2000, 2153).
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