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Beleihungsgrenze/Beleihungswert
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Mit Beleihungsgrenze wird die Summe bezeichnet, die ein Kreditgeber für eine bestimmte Sicherheit (z.B. ein Grundstück) bereit ist als Kredit zu gewähren. Die Beleihungsgrenze beträgt meistens einen Bruchteil des Wertes der Sache. So sieht z.B. § 14 Pfandbriefgesetz vor, dass Pfandbriefen zugrundeliegenden Hypotheken nur bis maximal 60 % des Grundstückswerts zur Deckung benutzt werden dürfen.

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