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Begriffsjurisprudenz/Freirechtslehre/Interessenjurisprudenz/Wertungsjurisprudenz
(recht.philosophie)
    

Inhalt
             1. Rechtsphilosophie

1. Rechtsphilosophie

Begriffsjurisprudenz ist ein von Heck geprägter Begriff für die Rechtsauffassungen von Puchta, Windscheid und dem "früheren" Jhering.

Die Begriffsjurisprudenz geht von einem geschlossen Begriffssystem aus, mit dem man mit Hilfe der logischen Deduktion für alle Rechtsfragen Antworten finden kann. Eine Weiterentwicklung der Begriffsjurisprudenz ist die "reine Rechtslehre" von Hans Kelsen.

Dem entgegen stand die Freirechtslehre, bei dem der Richter frei von der Bindung an das Gesetz den Einzelfall entscheiden konnte.

Der Mittelweg zwischen beiden Auffassungen ist die Interessenjurisprudenz, die den Einzelfall durch eine Abwägung der Interessen, die den Rechtssätzen des Gesetzgebers zugrundliegen, entscheidet.

Bei der Wertungsjurisprudenz (...)

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Auf diesen Artikel verweisen: Jhering, Rudolf von * Interessenjurisprudenz * Puchta, Georg Friedrich