logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Bauwich
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.bau)
    

Mit Bauwich wird der zum Grundstück des Nachbarn einzuhaltende Mindestabstand für Gebäude bezeichnet. Der Bauchwich dient dem Brandschutz und dem Lichtbedarf des Nachbarn, er ist in den Bauordnungen der Länder geregelt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise