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Baumbach'sche Formel
(recht.zivil.formell.prozess und recht.ref.zpo1)
    

Mit Baumbachscher Formel wird ein Verfahren zur Berechnung der Prozesskosten bei mehreren Beteiligten und unterschiedlicher Verurteilung bezeichnet.

Beispiel: K verklagt A, B und C auf Schadensersatz, weil sie ihn bei einem Verkehrsunfall geschädigt haben sollen. Das Gericht verurteilt A und B als Gesamtschuldner (GS) zur Zahlung von 10.000,-. Die Klage gegen C wird abgewiesen. Wie lautet die Kostenentscheidung?

Der Kostenstreitwert beträgt hier 10.000,- Euro. Gemäß der Baumbachschen Formel ist zunächst der fiktive Streitwert als Summe der möglichen Forderungen auszurechnen. Der fiktive Streitwert beträgt im Fall 30.000,- Euro, da K gegen jeden der Beklagten in dieser Höhe vorgeht, auch wenn er die Summe letztlich nur einmal fordern kann.

Die Gerichtskosten verteilen sich wie folgt:

Beteiligterunterliegt
mit
Quote
K10.00010/30
A10.00020/30 als GS mit B
B10.00020/30 als GS mit A
C00/30

Die außergerichtlichen Kosten werden nach dem Obsiegen im jeweiligen Prozessrechtsverhältnis verteilt.

K zu AKosten trägt vollständig der unterlegene A
K zu BKosten trägt vollständig der unterlegene B
K zu CKosten trägt vollständig der unterlegene K

zahlt Kzahlt Azahlt Bzahlt C
Gerichtskosten1/32/3 als GS2/3 als GS
außergerichtl. Kosten K1/32/3 als GS2/3 als GS
außergerichtl. Kosten A0100
außergerichtl. Kosten B0010
außergerichtl. Kosten C1000

Tenor: (...) Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger zu 1/3 die Beklagten zu 1) und 2) gesamtschuldnerisch zu 2/3. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3 trägt der Kläger. Im übrigen haben die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen.

Das Urteil ist für den Kläger gemäß (...)

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Auf diesen Artikel verweisen: fiktiver Streitwert