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Artikel Diskussion (2)
Auskunftsanspruch/Auskunftspflicht/Allgemeiner Auskunftsanspruch
(recht.zivil.materiell.schuld)
    

Inhalt
             1. spezielle Auskunftsansprüche
             2. allgemeiner Auskunftsanspruch
             3. Form der Auskunftserteilung

1. spezielle Auskunftsansprüche

Im Zivilrecht gibt es ein Reihe von ausdrücklich normierten speziellen Auskunftsansprüchen:

§ 260 BGBPflichten bei Herausgabe oder Auskunft über Inbegriff von Gegenständen
§ 402 BGBAuskunftspflicht [Forderungsübertragung]
§ 666 BGBAuskunfts- und Rechenschaftspflicht [Auftrag]
§ 675 BGBAuskunfts- und Rechenschaftspflicht [entgeltliche Geschäftsbesorgung
§ 681 BGBNebenpflichten des Geschäftsführers
§§ 681, 687 BGBUnechte Geschäftsführung
§ 713 BGBRechte und Pflichten des geschäftsführenden Gesellschafters [BGB-Gesellschaft]
§ 1379 BGBAuskunftspflicht [Beendigung des Güterstandes]
§ 1580 BGBAuskunftspflicht [geschiedene Ehegatten]
§ 1605 BGBAuskunftspflicht [bei Unterhaltspflicht]
§ 1839 BGBAuskunftspflicht des Vormunds
§ 1799 Abs. 2 BGBPflichten und Rechte des Gegenvormunds
§ 1908i Abs. 1 BGB[Auskunftspflicht bei Betreuung]
§ 2027 BGBAuskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers
§ 2057 BGBAuskunftspflicht [des Miterben]
§ 2127 BGBAuskunftsrecht des Nacherben
§ 2314 BGBAuskunftspflicht des Erben

2. allgemeiner Auskunftsanspruch

Für Auskünfte die unter keinen der besonderen Auskünftsansprüche fallen hat die Rechtsprechung (z.B. RGZ 108,7; BGHZ 10,387) aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) einen allgemeinen Auskunftsanspruch entwickelt.

Dieser besteht dann, wenn innerhalb einer Sonderverbindung der Berechtigte, entschuldbar über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, und der Verpflichtete die erforderliche Auskunft ohne Aufwand geben kann (RGZ 108, 7; BGHZ 10,387).

3. Form der Auskunftserteilung

Die Art und Weise der Auskunftserteilung ist in § 260 BGB geregelt. Dabei ist die Erteilung nicht in der gesetzlichen Schriftform des § 126 BGB erforderlich. Es genügt eine eigene schriftlich verköperte Erklärung (BGH NJW 2008, 917).

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Auf diesen Artikel verweisen: Stufenklage * Auskunftsanspruch, Unterhalt * Auskunftsklage