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Ausfallhypothek
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Ausfallhypothek wird eine Hypothek bezeichnet, deren Sicherung einer Forderung erst eingreift, wenn eine "vorgeschaltete" Hypothek auf ein anderes Grundstück ausfällt.

Diese verstößt nicht gegen das Verbot der Doppelsicherung, da zu jedem Zeitpunkt immer nur eine Hypothek die Forderung sichert.

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