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- seit dem Absolutismus, Verbot aller Arbeitnehmerzusammenschlüsse
- vor 18. einzelne gesetzliche Regelungen im Bergrecht und Polizeiordnungen, starke Regelung der Arbeitsverhältnisse durch staatliche oder ständische Regelungen
- 1839 Verbot der Kinderarbeit für Kinder unter neun Jahren und Beschränkung der Arbeitszeit von Jugendlichen unter 16 Jahren auf 10 Stunden täglich.
- 1849 Einbeziehung der Erwachsenen in die Arbeitschutzgesetze
186x Arbeiter und Angestelltenausschüsse in den Unternehmen
- 1869 Aufhebung des Koalitionsverbots und Einführung der freien Gestaltung des Arbeitsverhältnisses durch Vertrag (§ 105 GewO).
- 19. Jh. Industrialisierung, explosives Bevölkerungswachstum, Landflucht, Überangebot von Arbeit, Kostenminimierung auf dem Rücken der Arbeitnehmer, wirtschaftliche Verelendung der Arbeitnehmer.
- 1873 Erster Tarifvertrag im Buchdruckergewerbe
- 1878 Novellierung der GewO und Einführung der Fabrikinspektion (verglbar. mit der Gewerbeaufsicht)
- 1878 Sozialistengesetz und als Folge Auflösung vieler Gewerkschaften
- (...) Ausbreitung des Tarifvertrages
- 1883 Krankenversicherung
- 1884 Unfallversicherung
- 1889 Alters- und Invaliditätsversicherung
- 1890 Errichtung von Gewerbegerichten
- 1891 Arbeitsschutzgesetz
- 1891 Novelle der GewO erkennt die Möglichkeit zur Errichtung von Fabrikausschüssen an
- 1896 BGB mit Dienstvertragsnormen
- 1903 Kinderschutzgesetz
- 1904 Errichtung von Gewerbe- und Kaufmannsgerichten mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeisitzern
- 1906 3000 Tarifverträge in Deutschland
- 1911 Hausarbeitsgesetz
- 1913 13.000 die 10 % der Arbeitnehmer erfassen in Deutschland
- Entwicklung der Rechtsprechung zum Arbeitskampf
- 1916 Hilfsdienstgesetz mit erstmaliger Anerkennung der Gewerkschaften
- 1918 Verordnung über die Arbeitszeit führt 8-Stundentag und 48-Stundenwoche ein
- 1918 Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände schließen sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen. Die Arbeitgeber erkennen damit die Gewerkschaften als Arbeitnehmervertretung an. Die Arbeitsgemeinschaft zerfällt bald wieder.
- 1918 Tarifvertragsordnung (TVVO), Anerkennung des Tarifvertrages durch den Gesetzgeber
- 1918 Einführung der Erwerbslosenfürsorge
- 1919 WRV garantiert in Art. 159 Koalitionsfreiheit
- 1920 Betriebsrätegesetz mit Betriebsvereinbarung
- 1922 75 % der Beschäftigungsverhältnisse werden von Tarifverträgen erfasst.
- 1922 Gesetz über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in den Aufsichtsrat
- (...) Viele Arbeitskämpfe in der Weimarer Zeit
- 1923 Schlichtungsverordnung
- 1923 Schwerbehindertengesetz
- 1923 Hausarbeitsgesetz zur Regelung der Heimarbeit
- 1927 Mutterschutzgesetz
- 1927 Arbeitslosenversicherung tritt an Stelle der Erwerbslosenfürsorge
- (...) Erstmalig Urlaubsanspruch in Tarifverträgen
- 1933 ff Beseitigung des kollektiven Arbeitsrechts, Abschaffung von Tarifverträgen, Verbot von Arbeitskämpfen
- 1934 Arbeitsordnungsgesetz
- (...) Gleichsschaltung aller Arbeitnehmer in der Arbeitsfront
- (...) In den Betrieben Führerprinzip und Betriebsgemeinschaft
- (...) Auslegung arbeitsrechtlicher Generalklauseln zum Nachteil jüdischgläubiger Arbeitnehmer
- 1949 ff Widerherstellung des kollektiven Arbeitsrechts: Zulassung von Gewerkschaften, Tarifverträgen und Betriebsräten
- Vereinheitlichung des Arbeitsrechts durch Bundesgesetze und Verdrängung der Ländergesetze (z.B. Urlaubs- und Betriebsrätegesetze)
- 1951 Montanmitbestimmungsgesetz
- 1976 Mitbestimmungsgesetz
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Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise |
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Stand 04.02.18
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