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Arbeitslosenhilfe
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Seit 1.1.2005 wird die Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II ersetzt.

Die Arbeitslosenhilfe wurde gemäß §§ 190 ff SGB III gezahlt. Finanziert wurde sie gemäß § 363 SGB III aus Mitteln des Bundes, d.h. aus Steuereinnahmen die dem Bund zuflossen.

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