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- Auslegung des Mandantenbegehrens
- Prozessstation (wenn schon Klage erhoben, ansonsten in den Zweckmäßigkeitsüberlegungen)
- Anspruchstellerstation (Klägerstation)
- Anspruchsgegnerstation (Beklagtenstation)
- Beweisprognose
- Ggf. Bestehen von Gegenansprüchen
- Zweckmäßigkeitsüberlegungen
Die Mandaten, Herr Schneiderhuhn und Frau Ochsenburg, möchten sich gegen die Vollstreckung vom 1.3.2007 wehren. Sie tragen vor, dass ihnen das Grundstück im Rheinwiesenweg 7 gehöre. In dieses wolle (...)
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Stand 04.02.18
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