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25.02.20 Kommafehler : Eine korrekte Kommasetzung inkl. sprachlicher Glättung wäre:

Als anspruchsbegründende Tatsachen werden Tatsachen bezeichnet, welche die Voraussetzungen einer Anspruchsgrundlage erfüllen, als anspruchsfeindliche Tatsachen die, welche die Voraussetzungen einer Einrede, und als anspruchserhaltend Tatsachen die, welche die Voraussetzung einer "Gegen-Gegen-Norm" erfüllen.

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