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Anfechtungsklage, Anfechtungsgesetz
(recht.zivil.formell.zwangsvollstreckung.anfechtungsgesetz)
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Inhalt
             1. Voraussetzungen
             2. Antrag

1. Voraussetzungen

  1. Zulässigkeit
    1. allgemeinen Prozessvoraussetzungen
    2. fälliger Hauptanspruch
    3. vollstreckbarer Schuldtitel gegen Schuldner
    4. Unzulänglichkeit des Schuldnervermögens
    5. kein schwebendes Insolvenzverfahren
  2. Begründetheit
    1. Rechtshandlung
    2. objektive Benachteiligung des Gläubigers (Vollstreckungsvereitelung), liegt z.B. nicht vor wenn Schuldner vollwertige Gegenleistung erhält die in gleicher Weise dem Vollstreckungszugriff des Gläubiger unterliegt.
    3. Kausalität zwischen Rechtshandlung und Vollstreckungsvereitelung
    4. Anfechtungsgrund
      • Vorsatzanfechtung, Anfechtungsgegner muss positive Kenntnis vom Vorsatz des Schuldners haben.
      • Schenkungsanfechtung
      • Rechtshandlungen des Erben
      • Kapitalersetzende Darlehen

    2. Antrag

    Der Beklagte wird verurteilt, zugunsten der Klägerin bis in Höhe eines Betrages von 3.412,- nebst Zinsen in Höhe von 5-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.2.2007 die Zwangsvollstreckung in die Lebensversicherung bei der Allfinanz AG, 64501 Hannover, Versicherungsscheinnr. 345 100 122 12, zu dulden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Anfechtungsklage * Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz * Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz * Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz