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Amtspflichtverletzung
(recht.oeffentlich.staatshaftung)
    

Von einer Amtspflichtverletzung spricht man, wenn ein Amtswalter seine persönlichen Dienstpflichten verletzt. Die anerkannten Dienstpflichten lassen sich in sechs Gruppen einteilen:

  1. Pflicht zur rechtmäßigen Amtsausübung
  2. Gehorsamspflichten
  3. Pflicht zur Erteilung von Auskünften und Belehrungen als solcher
  4. Pflicht zu richtiger, unmissverständlicher und vollständiger Auskunftserteilung und Belehrung
  5. Pflicht zu konsequentem Verhalten
  6. Pflicht zur sachgerechten Amtsausübung

Die Amtspflichtverletzung ist eine der Bedingungen für einen Anspruch aus Amtshaftung.

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Auf diesen Artikel verweisen: Amtshaftung