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Altersrente/RentnerIn
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.sozial)
    

Mit Altersrente wird eine monatliche Zahlung der Rentenversicherung zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter bezeichnet. Um Anspruch auf eine Altersrente zu haben muss man vorher Zahlungen an die Rentenversicherung geleistet haben. Die Voraussetzungen sind im Detail im SGB VI geregelt.

Als RentnerIn wird entsprechend bezeichnet, wer Altersrente bezieht.

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Auf diesen Artikel verweisen: Unterhaltsprivileg * Entgeltpunkt * Altersversorgung * pension * Rente