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- Minderjährigenadoption führt zu einer vollwertigen Eltern-Kind-Beziehung (starke Adoption)
- Bei Volljährigen ist zu unterscheiden:
- Die Wirkungen der Volljährigenadoption erstrecken sich grundsätzlich nicht auf die Verwandten des Annehmenden (schwache Adoption),
- gemäß § 1772 BGB kann das Familiengericht unter den dort geregelten Voraussetzungen allerdings bestimmen, dass ich die Wirkungen der Annahme nach den Vorschriften über Annahme eines Minderjährigen bestimmen (starke Adoption),
Die Wirkung der Annahme richtet sich nach den Vorschriften über die Annahme eines Volljährigen.
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Auf diesen Artikel verweisen:
Skript Erbrecht
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Stand 07.12.23
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