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administrierter Preis
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Von einem administrierten Preis spricht man, wenn der Preis sich nicht frei auf dem Markt durch Angebot und Nachfrage gebildet hat, sondern einseitig festgesetzt wurde. Dabei kann die Festsetzung sowohl durch den Staat als auch durch Private (= Oligopol oder Monopol) erfolgen.

Beispiel 1: Die Briefzustellung ist als staatliches Monopol (Bundespost) organisiert. Daher werden die Preise für die Briefzustellung staatlich festgesetzt.

Beispiel 2: Der Softwarekonzern KW hat für Desktopbetriebssysteme einen weltweiten Marktanteil von über 90 %. Daher kann er die Preise einseitig festsetzen.

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