06.03.05 T.R.A._4_T.C.C.: | der admin-c ist zwar bevollmächtigter des domaininhabers und kann gegenüber der denic alle die domain betreffenden angelegenheiten entscheiden. an der domain materiell berechtigter ist aber allein der domaininhaber. der admin-c eintrag hat damit nichts mit einem \"eigentumsnachweis\" bzgl. der domain zu tun. eigentümer bleibt allein der \"domaininhaber\".
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