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20.09.08 info:
Danke! Stimmt. Wird mit dem nächsten Update korrigiert.
19.09.08 Anonym:
Der Grundsatz besagt gerade das Gegenteil, nämlich das die Gerichte am Wohnsitz des Beklagten (nicht des Klägers!) zuständig sind!!!
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Stand 2018-02-05