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accessio cedit principali
(recht.allgemein.latein)
    

Mit "accessio cedit principali" (lat.) wird der Umstand bezeichnet, dass eine Nebensache rechtlich das Schicksal der Hauptsache teilt. Das gilt im deutschen Recht, soweit die Nebensache fest mit der Hauptsache verbunden ist (§§ 946, 947 BGB).

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