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Das Zweikammersystem ist eine Verfassungsform, in dem die gesetzgebende
Gewalt auf zwei verschiedene Organe (Kammern) aufgeteilt ist. Meistens ist
im Zweikammersystem eine Kammer demokratisch gewählt während die andere
Kammer mit Vertretern bestimmter Interessen besetzt wird (z.B.
Ländervertreter wie in Deutschland oder Adel wie [noch] in England [siehe
unter Oberhaus).
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