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Von Zwangsverwaltung spricht man, wenn ihm Rahmen der Zwangsvollstreckung eine Immobolie unter die Verwaltung eines Zwangsverwalters gestellt wird und der Gläubiger aus den Erträgen der Zwangsverwaltung befriedigt wird.
Beispiel: A ist Eigentümer eines Hotels, er ist sehr stark bei B verschuldet. B erwirkt bei Gericht einen Titel und leitet die Zangsvollstreckung ein. Als Maßnahme der Zwangsvollstreckung wird das Hotel unter die Zwangsverwaltung des Z gestellt. Mit den Einnahmen die unter Zwangsverwaltung aus dem Hotelbetrieb entstehen, wird dann die Forderung des B befriedigt.
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