Bei der Herausnahme von Gegenständen aus dem Zugewinn (z.B. ererbtes Haus,
Einzelunternehmen etc.) Sind folgende Punkte zu beachten:
- Genaue Bestimmung/Bestimmtheit des Gegenstandes
- Sollen auch die Erträgnisse herausgenusgenommen werden
- Auch die Krediten für den Gegenstand sollten herausgenommen werden
Wert des herausgenommenen Gegenstandes, bei der Herausnahme von Gegenständen die erst künftig in das Vermögen komme 30 % des Wertes.
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