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Nach dem Stichtag zugeflossene Steuererstattungen sind dem Anfangsvermögen zuzurechnen, wenn sie zum Stichtag bereits fällig sind.
Beispiel: Heirat am 31.12.2000 (= Stichtag Anfangsvermögen). 28. April 2001 Auszahlung Steuerersattung für das Jahr 2.2000,- in Höhe von 4.444,32 Euro. Zurechnung zum Anfangsvermögen?
BGH: 08. Dezember 2021 Az. XII ZB 402/20: Nein: Die Ehegatten haben am 31. Dezember 2000 geheiratet. An diesem Tag war der steuerliche Veranlagungszeitraum 2000 noch nicht beendet. § 25 Abs. 1 EStG regelt eindeutig, dass - bei Lebenden - der Anspruch auf Erstattung bzw. der Anspruch auf Zahlung der Einkommensteuer erst nach Ablauf des Veranlagungszeitraums entsteht. Deshalb war am 31. Dezember 2000 noch kein Erstattungsanspruch entstanden, der beim Anfangsvermögen hätte berücksichtigt
werden können."
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