logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
§ 252 ZPO Rechtsmittel bei Aussetzung
(gesetz.zpo.buch-1.abschnitt-3.titel-5)
<< >>
    

Gegen die Entscheidung, durch die auf Grund der Vorschriften dieses Titels oder auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen die Aussetzung des Verfahrens angeordnet oder abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise