Mit Erkenntnisverfahren wird das Verfahren von der Erhebung der Klage bis zum Urteil bezeichnet.
Mit Vollstreckungsverfahren wird das Verfahren bezeichnet, mit dem die im Urteil festgestellten Ansprüche zwangsweise durchgesetzt werden (= Zwangsvollstreckung).
Für weiteres siehe unter Zivilprozessrecht.
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