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Zeugen, minderjährige
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Ist ein Zeuge minderjährig stellt sich zunächst die Frage, ob der Zeuge aussagetüchtig ist.

Daneben stellt sich, soweit der Minderjährige ein Zeugnisverweigerungsrecht hat, die Frage, ob er über die Verstandesreife verfügt um diese Entscheidung treffen zu können. Hat er die notwendige Verstandesreife, so entscheidet er selbst.

'Fehlt ihm die notwendige Reife und will er nicht aussagen, ist diese Entscheidung bindend, der gesetzliche Vertreter kann sie nicht anders entscheiden. Fehlt dem Minderjährigen die Verstandesreife und er will aussagen, muss der gesetzliche Vertreter über das Zeugnisverweigerungsrecht entscheiden. Ist ein Elternteil Partei, muss ein Ergänzungspfleger für diese Entscheidung bestellt werden.

Bei der Ladung muss das Gericht auch an dem Kriterium der Reife entscheiden, ob der Zeuge selbst geladen wird oder über seine gesetzlichen Vertreter.

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