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Zensur im Internet
(it.recht)
    

Da das Internet in erster Linie aus Information und Meinung besteht, ist Zensur ein wichtiges Thema. So hat z.B. die Bezirksregierung Düsseldorf im Februar 2002 auf Grundlage von § 22 Abs. 2 MDStV die im Land ansässigen Provider zur Sperrung bestimmter amerikanischer Webseiten verpflichtet. Für Details zur rechtlichen Grundlage siehe unter Sperrungsverfügung. Die Verfügung der Bezirksregierung wurde vom VG Köln auf die Klage eines Kölner Providers hin als rechtmäßig bestätigt (Az. 6 K 7151/02). Auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat eine entsprechende Klage abgewiesen (Az.: 27 K 5968/02).

Auch in Frankreich verpflichtet das "Gesetz über die digitale Wirtschaft" die Internetanbieter Seiten zu sperren, wenn diese durch die Justizbehörden für rechtswidrig erklärt werden.

Neben den Regierungen kommt aber auch eine selbständige Zensur durch Private, wie z.B. die Suchmaschinenbetreiber in Frage. Siehe dafür unter Google und Zensur.

Technisch möglich ist die Zensur den Zugangsprovidern, die die Auflösung von bestimmten Domain-Namen in IP-Adressen verhindern, oder eine Auflösung auf andere IP-Adressen veranlassen können (DNS-Umleitung). Das Umbiegen von Domain-Names auf andere IP-Adressen ist nicht sehr effektiv. So kann jeder Nutzer durch manuelle Eingabe eines unzensierten DNS-Servers die Sperre umgehen, entsprechend wird versucht an effektiveren Filtern zu arbeiten.

"Erfolgreich" auf dem Gebiet der Internetzensur ist China. Eine Studie der ONI zeigt, dass es der staatlichen Zensur in China gelingt, das Web weitestgehend frei von staatlich ungewünschter Information zu halten. Die chinesische Regierung setzt dafür neben technischen Filtern bei Suchmaschinen auch auf die Sperrung einzelner Sites und die Strafverfolgung von kritischen Webautoren.

Auch im Iran wird gefiltet. Laut ONI wurden im November 2004 von 1477 gestesteten Websites 499 blockiert. Betroffen sind Seiten mit homosexuellem, pornographischem oder politisch "heiklem" Inhalt. Daneben wird auch der Zugang zu Anonymizern gesperrt.

Weitere Informationen und Hinweise zur Nutzung unzensierter DNS-Server unter http://www.ccc.de/censorship.

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Auf diesen Artikel verweisen: Freude, Alvar/Hyperlink-Prozess * Zensur