logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
(recht.)
    

Mit ZAG wird das am 13.1.2018 in Kraft getretene Gesetze bezeichnet, dass die Aufsicht über die Zahlungsdienstleister und die Herausgeber von E-Geld ermöglicht und regelt. Zu diesem Zweck wird vom Gesetz E-Geld definiert.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise