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Deutscher Strafrechtler, Kirchenrechtler und Rechtsphilosoph. Geboren, gestorben. Hat nach anfänglicher Unterstützung des Nationasozialismus (siehe das Zitat unten) sich seit 1937 sich von diesem distanziert, und z.B. unmittelbar nach der Reichskristallnacht in seiner Vorlesung Ermittlungsverfahren gegen die Täter für geboten gehalten (Rüthers, entartetes Recht.
"Im Alltag des Rechtsleben wird ein echter Nationalsozialismus sich wohl dort am ehesten finden, wo der Idee des Führers wortlos, aber getreulich nachgelebt wird" (E. Wolf, Das Rechtsideal des nationalsozialistischen Staates, in ARSP, BD. XXVIII, S. 348, zitiert nach Müller, Furchtbare Juristen, S. 81).
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