Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist Gesamtheit der Wohnungseigentümer einer in Wohnungseigentum aufgeteilten Immobilie.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist teilrechtsfähig (BGH DNotz 2005, 776).
Auf diesen Artikel verweisen: werdende Wohnungseigentümergemeinschaft