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Widerstand gegen die Staatsgewalt ist die Überschrift im 6. Abschnitt des
StGB. Zu den entsprechenden Straftaten zählen:
- Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
- Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen
- Gefangenenbefreiung
- Gefangenenmeuterei
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