|
Mit Widerspruch wird ein förmliches Verfahren bezeichnet, das zur Überprüfung von behördlichen oder
gerichtlichen Entscheidungen führt. Z.b. im Zivilprozess
Siehe dazu im einzelnen unter Widerspruchsverfahren im
Verwaltungsrecht, Widerspruch im
Grundbuch, Widerspruch im
Zivilprozess.
Werbung:
| |