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Werktitel
(recht.zivil.materiell.sonder.marken)
    

Mit Werktitel wird der Name oder die besondere Bezeichnung von Druckschriften, Filmwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken bezeichnet.

Werktitel werden gemäß §§ 15, 5 MarkenG als geschäftliche Bezeichnungen geschützt. Für Details zum Schutz siehe dort.

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Auf diesen Artikel verweisen: geschäftliche Bezeichnungen