Mit Weinheimer Entwurf wird der 1948 in Weinheim von den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der Innenministerien der Länder ausgearbeitet Entwurf zur Organisation der Gemeindeaufgaben bezeichnet. Er sieht eine Aufgabe der Differenzierung zwischen Selbstverwaltungs- und Auftragsangelegenheiten (sog. dualistischer Aufgabenkreis) zugunsten eines einheitlichen Bereichs der Gemeindeaufgaben (sog. monistischer Aufgabenkreis) vor.
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