Die WRV war die Verfassung der Weimarer Republik. Sie trat am 14.8.1919 in Kraft.
Vermittelt über Art. 140 GG gelten die staatskirchenrechtlichen
Bestimmungen in Art. 136 - 139, 141 der
WRV immer noch.
Weiterhin gilt Art. 109 Abs. 3 WRV als einfaches Bundesgesetz weiter.
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