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Websperre/Zugangserschwerungsgesetz
(recht.it)
    

Mit Websperre wird eine technische Maßnahme bezeichnet mit dem der Zugriff auf bestimmte Server im Internet verhindert bzw. behindert werden soll.

Die große Koalition der 16. Legislaturperiode hat das sog. Zugangserschwerungsgesetz erlassen, mit dem der Zugang zu Seiten mit kinderpornographischem Inhalt unterbunden werden sollte. Nach massiver Kritik an diesem Gesetz und der Wirksamkeit von Websperren hat die Nachfolgeregierung in der 17. Legislaturperiode beschlossen das Gesetz zu kippen und stattdssen entsprechende Seiten auf den jeweiligen Servern zu löschen.

Mit dieser klaren Lösungen sind auch die Vorwürfe vom Tisch das Zugangserschwerungsgesetz könnte zur Grundlage von weitergehenden Zensurmaßnahmen auch gegen andere Inhalte führen.

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