logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Wahlvergehen
(recht.oeffentlich.staat.wahlen und recht.straf.bt.107 und recht.straf.bt.108)
    

Wahlvergehen sind Wahlbehinderung (§ 107 StGB), Wahlfälschung (§ 107a StGB), Fälschung von Wahlunterlagen (§ 170b StGB), Verletzung des Wahlgeheimnisses (§ 107c StGB), Wählernötigung (§ 108 StGB), Wählertäuschung (§ 108a StGB) und Wählerbestechung (§ 108b StGB).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise