Ein Wahlschein wird einem Wähler auf Antrag zur Ermöglichung der
Briefwahl oder der Wahl außerhalb seines Wahlkreises erteilt. Die Wähler denen ein
Wahlschein erteilt wurde sind in den Wählerverzeichnissen der Wahlbüros
markiert, so dass eine Doppelwahl ausgeschlossen werden kann.
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