logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Wahlperiode
(recht.oeffentlich.staat.wahlen)
    

Die Wahlperiode ist der Zeitraum, für den eine Vertretungskörperschaft (z.B. Parlament, Betriebsrat etc.) vom gewählt ist. Bei gesetzgebenden Körperschaften spricht man auch von Legislaturperiode.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Legislaturperiode