|
OLG Celle Urteil v. 18.05.2010 Az. 10 UF 273/09
Bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts sind die grundsätzlich ehe- und bedarfsprägenden Unterhaltszahlungen an die nicht privilegierten volljährigen Kinder nicht vorweg abzuziehen, wenn dadurch der angemessene Selbstbehalt des unterhaltsberechtigten Ehegatten diesen ggü. (derzeit 1.100 EUR) unterschritten würde
Werbung:
| |