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Vorwegabzug nichtprivilegierte Volljährige
(recht.familie.unterhalt.volljaehrige)
    

OLG Celle Urteil v. 18.05.2010 Az. 10 UF 273/09

Bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts sind die grundsätzlich ehe- und bedarfsprägenden Unterhaltszahlungen an die nicht privilegierten volljährigen Kinder nicht vorweg abzuziehen, wenn dadurch der angemessene Selbstbehalt des unterhaltsberechtigten Ehegatten diesen ggü. (derzeit 1.100 EUR) unterschritten würde

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