logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Altersrente, vorgezogene
(recht.zivil.familie.unterhalt)
    

Einem Kindesvater der eine vorzogene Rente wegen langjähriger Versicherung bezieht ist gegenüber einem minderjährigen Kind fiktiv weiter sein bisheriges Einkommen zuzurechnen.

Saarländisches OLG, Beschluss vom 28.10.2004 - 6 WF 75/04

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise