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Vorfahrt
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.strassenverkehr)
    

Mit Vorfahrt wird der Vorrang eines von mehreren Fahrzeugen an Straßenkreuzungen bezeichnet. In Deutschland gilt grundsätzlich, d.h. soweit durch Verkehrszeichen oder Ampeln nichts anderes geregelt wird, rechts vor links.

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