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Volkseinkommen
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Mit Volkseinkommen wird die Summe aller Einkommen (im wesentlichen: Arbeitsentgelte, Gewinne aus selbständiger Tätigkeit, Miet-, Pacht- und Zinseinahmen) in einer Volkswirtschaft bezeichnet. Das Volkseinkommen entspricht dem Nettosozialprodukt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Lohnquote/Gewinnquote * Sozialprodukt/Bruttoinlandsprodukt/Bruttosozialprodukt/Nettosozialprodukt